Miet- und Leihgutbedingungen

AH-HA Getränke , Hauptstr.204-206, 53557 Bad Hönningen,                         

vermietet die Gegenstände ausschließlich zu folgenden Bedingungen:

  1. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift die aufgeführten Artikel von AH-HA Getränke leihweise erhalten zu haben. Mit seiner Unterschrift auf dem Liefer- bzw. Leihschein werden die Miet- und Leihbedingungen anerkannt.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, seinen gesamten Bedarf an Bieren und alkoholfreien Getränken, zu deren Genuss er die gemieteten Gegenstände nutzt, bei AH-HA Getränke  zu der für den Mieter geltenden Kundenpreisliste zu den jeweiligen Liefer- und Zahlungsbedingungen zu beziehen.
  3. Die Mietzeit beginnt und endet zu den jeweils in den Mietaufträgen und Leihscheinen angegebenen Zeitpunkten.
  4. Der zu zahlende Mietzins sowie etwaige Transportkosten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste für Miet- und Leihgut. Unsere Mietpreise sind Abholpreise und gelten ab Rampe. Bei Anlieferung werden dem Kunden die Transportkosten wie in Rechnung gestellt.
  5. Geraten wir mit der Anlieferung der Mietgegenstände in Verzug, hat uns der Mieter eine angemessene Nachfrist zu setzen.
  6. Der Mietpreis bei Anlieferung beinhaltet die Auslieferung und Abholung der Mietgegenstände bis hinter die erste verschließbare Tür (ebenerdig). Der Mietpreis beinhaltet nicht den Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln vermieteter Gegenstände. Entsprechende von uns erbrachte Leistungen dieser Art werden dem Kunden je nach Aufwand in Rechnung gestellt.
  7. Ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Mietgegenstände haftet der Mieter für sämtliche Schäden an den Mietgegenständen, sofern sie nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden von AH-HA Getränke  verursacht sind. Bei der Schadensverursachung durch Dritte, ist der Schädiger namentlich festzustellen und der Schadenshergang schriftlich anzuzeigen. Eine unverzügliche Anzeige muss auch erfolgen, wenn die Mietgegenstände nicht oder nicht ordnungsgemäß funktionieren.
  8. Die Überlassung der Mietgegenstände an Dritte, insbesondere gegen Entgelt, ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.
  9. Die Zubereitung und Abgabe von Speisen jeglicher Art mit Hilfe oder im Zusammenhang mit den Mietgegenständen ist nicht gestattet, ebenso der Verkauf sonstiger Lebens- und Genussmittel. Im Zuwiderhandlungsfalle wird u. U. eine zusätzliche chemische Reinigung der Mietgegenstände erforderlich, die zu Lasten des Mieters geht.
  10. Der Mieter ist verpflichtet, rechtzeitig vor Inbetriebnahme die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Maßnahmen einzuleiten und etwaige Genehmigungen auf seine Kosten einzuholen.
  11. Für Schäden, die dem Mieter oder Dritten aus dem Betrieb der Mietgegenstände oder im Zusammenhang damit entstehen, haftet AH-HA Getränke nicht, es sei denn, die Schäden sind von AH-HA Getränke  oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich herbeigeführt worden.
  12. Der Mieter hat die Mietgegenstände pünktlich und in einwandfreiem Zustand, insbesondere gut gesäubert, an AH-HA Getränke zurückzugeben. Fehlende oder beschädigte Mietgegenstände werden zum Wiederbeschaffungspreis berechnet. Erfordert der Zustand der Mietgegenstände nachträgliche Reinigungsarbeiten, werden diese dem Mieter mit 40 % des jeweiligen Mietzinses in Rechnung gestellt. Die Zahlung erfolgt zusammen mit der Rückgabe, spätestens jedoch bei Rechnungsstellung durch AH-HA Getränke.
  13. Bei der Rückgabe überprüfen wir die Mietgegenstände unverzüglich und im Beisein des Mieters auf quantitative Übereinstimmungen mit den auf dem Lieferschein angegebenen Positionen. Im Ausnahmefall (Gläser) kann die Überprüfung auch später erfolgen, Abweichungen müssen auf dem Retoureschein geändert werden. Die Qualitative Überprüfung der Ware erfolgt erst in der Lagerhalle.
    Die Änderung wird dem Kunden unverzüglich schriftlich angezeigt. Die Änderung gilt als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprochen hat.
  14. Die Rückgabe hat in der Regel von Montag bis Freitag, in der Zeit zwischen 09.00 und 19.00 Uhr und Samstags zwischen 09.00 und 15.00 Uhr zu erfolgen. Gibt der Kunde die Mietgegenstände später als vereinbart und als auf dem Leihschein ausgewiesen zurück, wird er für jeden Tag, mit dem die Mietdauer überschritten wird, mit dem für die jeweiligen Mietgegenstände gültigen Tagesmietzins belastet.
  15. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so werden Stornogebühren wie folgt berechnet:
    Rücktritt ab 31. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20% vom Mietzins
    Rücktritt zwischen 30. Tag bis 11. Tag vor Beginn der Mietzeit: 30% vom Mietzins
    Rücktritt ab 10. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50% vom Mietzins
  16. Für Vollkaufleute ist Neuwied Gerichtsstand und Bad Hönningen Erfüllungsort. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat.
  17. Abweichende Vereinbarungen von diesen Bedingungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
  18. Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen gilt dasjenige vereinbart, was dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
  19. Wir speichern kundenbezogene Daten und verarbeiten sie automatisch.


Kontaktformular

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AH-HA Getränke
Marco Hartmann
Hauptstr. 204-206
53557 Bad Hönningen
Tel.:02635 921331
info@ah-ha-online.de
whatsapp: 02635 924 6514

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Das Team von AH-HA-Getränke